Pflegeleistungen nach SGB XI

Unsere häuslichen Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) bieten pflegebedürftigen Menschen eine individuell abgestimmte Unterstützung direkt in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung.

Ziel unserer Arbeit ist es, die Selbstständigkeit im Alltag so weit wie möglich zu erhalten oder zu fördern und gleichzeitig Angehörige spürbar zu entlasten.

Die Betreuung und Pflege erfolgt durch unsere fachlich qualifizierten und erfahrenen Pflegekräfte. Dabei stehen die persönlichen Bedürfnisse, die individuelle Lebenssituation und ein respektvoller Umgang mit jedem Menschen im Mittelpunkt.

Zu unseren Pflegeleistungen gehören unter anderem:

  • Körperpflege: Unterstützung bei der täglichen Hygiene, beispielsweise beim Waschen, Duschen oder Baden, bei der Zahnpflege, beim Kämmen sowie beim An- und Auskleiden.
  • Mobilitätshilfe: Unterstützung beim Aufstehen, Hinsetzen, Gehen und Umsetzen innerhalb der Wohnung – individuell abgestimmt auf die jeweilige körperliche Situation und den persönlichen Unterstützungsbedarf.

Individuelle Pflegeplanung und Kostenübernahme

Die Pflegeleistungen werden individuell geplant und regelmäßig an den aktuellen Unterstützungsbedarf angepasst.

Je nach anerkanntem Pflegegrad können die Kosten ganz oder teilweise durch die Pflegeversicherung übernommen werden.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei organisatorischen Fragen, beispielsweise bei der Antragstellung oder im Kontakt mit der Pflegekasse.

Krankenpflege nach SGB V

Die häusliche Krankenpflege nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) umfasst medizinische Leistungen, die von Pflegefachkräften auf ärztliche Verordnung durchgeführt werden.

Ziel ist es, die medizinische Versorgung zu Hause sicherzustellen, Krankenhausaufenthalte nach Möglichkeit zu vermeiden oder zu verkürzen und die Genesung in der vertrauten häuslichen Umgebung zu unterstützen.

Unsere Leistungen im Bereich der Krankenpflege sind unter anderem:

  • Wundversorgung: Fachgerechte Versorgung akuter und chronischer Wunden, zum Beispiel nach Operationen oder bei Dekubitus.
  • Medikamentengabe: Verabreichung und Kontrolle ärztlich verordneter Medikamente, um eine zuverlässige Einnahme sicherzustellen.
  • Injektionen und Infusionen: Durchführung ärztlich verordneter Injektionen und Infusionen nach entsprechender Anweisung.
  • Blutzuckermessung: Durchführung ärztlich angeordneter Blutzuckerkontrollen zur Überwachung der Behandlung.
  • Kompressionstherapie: Anlegen von Kompressionsverbänden sowie An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen nach ärztlicher Verordnung.
  • Stomaversorgung und Katheterpflege: Fachgerechte Unterstützung und Versorgung bei Stomata, Kathetern oder Drainagen.

Kostenübernahme und Verordnung

Die häusliche Krankenpflege kann von der Krankenkasse übernommen werden, wenn die erforderlichen Leistungen ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt wurden.

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zur Verordnung, zur Beantragung und zur Klärung der Kostenübernahme.

Hauswirtschaftliche Unterstützung

Die hauswirtschaftliche Versorgung ist ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Unterstützung und hilft Menschen dabei, ihren Alltag in den eigenen vier Wänden möglichst selbstständig zu bewältigen.

Besonders für pflegebedürftige Menschen, Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität können alltägliche Aufgaben im Haushalt zunehmend zur Herausforderung werden. Unser Team unterstützt Sie dabei, Ihr Zuhause sauber, geordnet und lebenswert zu halten.

Unsere hauswirtschaftlichen Leistungen sind unter anderem:

  • Reinigung der Wohnung: Unterstützung bei der regelmäßigen Reinigung, beispielsweise beim Staubsaugen, Wischen sowie bei der Reinigung von Küche und Bad.
  • Einkaufshilfe: Unterstützung bei der Planung von Einkäufen sowie bei der Besorgung von Lebensmitteln und Haushaltsartikeln.
  • Wäschepflege: Unterstützung beim Waschen, Trocknen, Bügeln und Einräumen von Kleidung und Bettwäsche.
  • Unterstützung im Alltag: Hilfe bei der Organisation des Haushalts, bei notwendigen Besorgungen oder bei alltäglichen Aufgaben.
  • Begleitung: Je nach individuellem Unterstützungsbedarf begleiten wir Sie auch bei notwendigen Wegen und Terminen.

Für wen ist die hauswirtschaftliche Unterstützung gedacht?

Die hauswirtschaftliche Versorgung richtet sich insbesondere an Menschen, die ihren Haushalt aufgrund von Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder eingeschränkter Mobilität nicht mehr vollständig selbstständig führen können.

Möglichkeiten der Kostenübernahme

Bei Vorliegen eines Pflegegrades können hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen über Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden, beispielsweise über den Entlastungsbetrag.

Gerne beraten wir Sie dazu, welche Unterstützung für Ihre persönliche Situation geeignet ist und welche Möglichkeiten der Finanzierung bestehen.