Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)

Unsere häuslichen Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) bieten eine umfassende, individuell angepasste Unterstützung für pflegebedürftige Menschen – direkt in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung. Ziel dieser Leistungen ist es, die Selbstständigkeit im Alltag zu erhalten oder zu fördern und Angehörige spürbar zu entlasten.

Die Betreuung und Pflege erfolgt durch unsere fachlich qualifizierten und erfahrenen Pflegekräfte, die mit viel Einfühlungsvermögen und Professionalität auf die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen eingehen. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Mitarbeitenden nicht nur über fundiertes Fachwissen verfügen, sondern auch mit Herz und Respekt arbeiten – für eine Pflege, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt.

Zu den Leistungen gehören unter anderem:

  • Körperpflege: Unterstützung bei der täglichen Hygiene, wie z.B. beim Waschen, Duschen, Baden, der Zahnpflege, beim Kämmen sowie beim An- und Auskleiden.
  • Mobilitätshilfe: Hilfe beim Aufstehen, Hinsetzen, Gehen oder beim Umsetzen innerhalb der Wohnung – abgestimmt auf die jeweilige körperliche Situation.

Die Pflegeleistungen werden individuell geplant und regelmäßig an den aktuellen Bedarf angepasst. Je nach anerkanntem Pflegegrad können die Kosten ganz oder teilweise von der Pflegeversicherung übernommen werden. Gerne unterstützen wir Sie auch bei allen organisatorischen Fragen, etwa bei der Antragstellung oder im Kontakt mit der Pflegekasse.

Krankenpflege (SGB V): Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung, wie Wundversorgung, Medikamentengabe und Injektionen.

Die häusliche Krankenpflege nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) umfasst medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegefachkräften auf ärztliche Verordnung hin durchgeführt werden. Ziel ist es, die medizinische Versorgung sicherzustellen, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen und die Genesung im vertrauten Umfeld zu fördern.

Unsere Leistungen im Bereich der Krankenpflege sind unter anderem:

  • Wundversorgung: Fachgerechte Versorgung akuter oder chronischer Wunden, z. B. nach Operationen oder bei Dekubitus.
  • Medikamentengabe: Verabreichung und Kontrolle von ärztlich verordneten Medikamenten, um eine korrekte Einnahme sicherzustellen.
  • Injektionen & Infusionen: Verabreichung von subkutanen und intramuskulären Injektionen (z. B. Insulin, Heparin) nach ärztlicher Anweisung.
  • Blutzuckermessung: Regelmäßige Messung zur Überwachung und Anpassung der Medikation.
  • Kompressionstherapie: Anlegen von Kompressionsverbänden und das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
  • Stomaversorgung & Katheterpflege: Unterstützung bei der Pflege von Stomata, Kathetern oder Drainagen.

Kostenübernahme und Verordnung

Die häusliche Krankenpflege wird von der Krankenkasse übernommen, wenn sie ärztlich verordnet und genehmigt wurde. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung und Klärung der Kostenübernahme.

Hauswirtschaft: Hilfe im Haushalt, z. B. Reinigung, Einkaufen und weiteres.

Die hauswirtschaftliche Versorgung ist ein essenzieller Bestandteil der ambulanten Pflege und hilft Menschen, ihren Alltag in den eigenen vier Wänden zu bewältigen. Besonders für Pflegebedürftige, Senioren oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität kann die Bewältigung alltäglicher Haushaltsaufgaben zur Herausforderung werden. Unser qualifiziertes Team unterstützt Sie dabei, Ihr Zuhause sauber und lebenswert zu halten.

Unsere hauswirtschaftlichen Leistungen:

  • Reinigung der Wohnung: Staubsaugen, Wischen, Bad- und Küchenreinigung sowie allgemeine Ordnung halten.
  • Einkaufshilfe: Unterstützung bei der Erstellung von Einkaufslisten, Besorgung von Lebensmitteln und Haushaltsartikeln.
  • Wäschepflege: Waschen, Trocknen, Bügeln und Einräumen der Kleidung und Bettwäsche.
  • Begleitung und Unterstützung im Alltag: Hilfe beim Organisieren des Haushalts, Erledigung von Besorgungen oder Begleitung zu Terminen.

Für wen ist die hauswirtschaftliche Versorgung gedacht?

Diese Leistungen sind besonders für Menschen geeignet, die ihren Haushalt aufgrund von Alter, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr eigenständig führen können. In vielen Fällen kann die Kostenübernahme durch die Pflegekasse über den Entlastungsbetrag erfolgen, wenn ein Pflegegrad vorliegt.