Um die Finanzierung bzw. Anschaffung von Gütern, welche zum Betrieb des ambulanten Pflegedienstes notwendig sind, sicherzustellen, hat der Gesetzgeber im Pflege-versicherungsgesetz vorgesehen, das die Pflegedienste pro Hausbesuch einen Anteil zu den Investitionskosten von den Patienten erheben können. Dieser Betrag (der aktuell bei € 1,10 /Hausbesuch liegt) wird nicht von den Kranken- bzw. Pflegekassen übernommen. Leider sind Investitionen zum Betrieb einer Sozialstation unabdingbar, man denke nur an die Anschaffung und den Unterhalt der Fahrzeuge.
Ausbildungsumlage
Mit dem in 2017 in Kraft getretenen "Pflegeberufegesetz" wird nicht nur Ausbildung und Berufsbild der Pflege neu geordnet, auch die Finanzierung der verschiedenen Pflegeausbildungen werden neu geregelt.
Die Ausbildung der Pflege wird ab 2020 von Krankenkassen, ambulanten Pflegepatienten, Heimbewohnern, der Pflegeversicherung und dem Land Baden- Württemberg sichergestellt. Zur Verwaltung der Ausbildungsfinanzierung wurde in Baden- Württemberg der "Ausbildungsfonds-Baden-Württemberg GmbH (AFBW)gegründet.
Quelle: www. www.afbw-gmbh.de
Wir sind verpflichtet, Daten (Anzahl der entsprechenden Hausbesuche) über das Meldeportal vom "AFBW" einzugeben und werden dann über den von uns zu leistenden Beitrag unterrichtet.
Für unsere Patienten bedeutet das, das ab 2020 die Ausbildungsumlage von uns erhoben wird. Diese wird dann an den "AFBW" weitergeleitet. Unsere Patienten werden dann aktuell über diese Zuzahlungen informiert.
Im Gegenzug erhalten wir als Träger der praktischen Ausbildung vom "AFBW" sog. "Ausgleichszuweisungen" zum Ausgleich für unsere Aufwendungen für unere Auszubildenden.